Zum am 3. September 2024 veröffentlichten Bildungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erklärt Torsten Neumann, Vorsitzender des VNL – Verband Niedersächsischer Lehrkräfte:
Seit 1. Juli 2024 können Witwen und Witwer neben der Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen. Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie ein Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet.
Im vergangenen Jahr wurden Beratungsgespräche zu einer Organ- und Gewebespende deutlich mehr nachgefragt. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben fast 3,8 Millionen Gespräche zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten geführt, wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) mitteilte.
Ehrenamtliches Engagement im Sportverein, in Kirchen oder sozialen Einrichtungen kann grundsätzlich nicht die Rente steigern. „Eine rentenrechtliche Berücksichtigung des unentgeltlichen Einsatzes für die Gesellschaft ist nicht möglich, da die gesetzliche Rentenversicherung ein vorleistungsbezogenes Versicherungssystem ist“ geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums(BMAS) auf eine Anfrage der CDU hervor.
Zu den heutigen Ausführungen von Kultusministerin Julia Willie Hamburg zum neuen Schuljahr erklärt Torsten Neumann, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte VNL: