Mit Gesetz vom 23.9.2022 (Nds. GVBl. S. 598) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (NBVAnpG 2022) beschlossen.
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