Im Hinblick auf die Besonderheiten und Erfordernisse des Schuldienstes sind durch die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) ergänzende Regelungen zur Ausgestaltung der Altersteilzeit für beamtete Lehrkräfte und Schulleitungen getroffen worden.
Ich erhalte in meiner Eigenschaft als Ansprechnpartner für (angehende) Pensionärinnen und Pensionäre öfters Anfragen von Kolleginnen und Kollegen über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann. Ich bitte um Verständnis, dass ich hierzu keine konkreten Aussagen machen kann.
Für die Genehmigung aller Teilzeitmodelle gilt: "... wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann die nach dem Gesetz zulässige Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ... ."
Ausschluss von Klassenfahrt bei aggressivem Fehlverhalten gegenüber Mitschülern zulässig - Ordnungsmaßnahmen der Schule bei Beeinträchtigungen der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit und Gefährdung anderer im Schulleben gerechtfertigt.
Jugendliche müssen sich bei Gruppenreisen den Anweisungen der Betreuer beugen – sonst drohe die Heimfahrt auf eigene Kosten, entschied das Amtsgericht Braunschweig.