Jugendreisen: Wer nicht spurt, fährt nach Hause

Jugendreisen: Wer nicht spurt, fährt nach Hause

Jugendliche müssen sich bei Gruppenreisen den Anweisungen der Betreuer beugen – sonst drohe die Heimfahrt auf eigene Kosten, entschied das Amtsgericht Braunschweig.

Ein 17-Jähriger hatte auf einer Italienreise mehrfach etliche Regeln missachtet. Jeder einzelne Verstoß klingt für sich gering, doch der Jugendliche hatte es nach Auffassung des Gerichts auf die Spitze getrieben: Trotz mehrfachen Verbots rauchte er auf dem Zimmer, störte die Nachtruhe, schlich sich sogar in ein Mädchenzimmer.

Daraufhin wurde er frühzeitig nach Hause geschickt. Der Veranstalter, ein Verein, sollte die Reisekosten anteilig erstatten. Das Gericht wies das jedoch ab. Ohne Einhalten der Regeln sei eine Gruppenreise nicht zu organisieren. Um die Fahrt nicht für alle Teilnehmer zu gefährden, sei es rechtens gewesen, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Az: 116 C 4849/05

 

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