VNL zur Maskenpflicht an Niedersachsens Schulen
- Eindeutige Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begrüßt
- Eindeutige Regelung für Schulschließungen notwendig
- Beschaffung von CO2-Ampeln und Raumluftfilteranlagen ermöglichen
Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL/VDR begrüßt die verbindlichen Vorgaben zum Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die Kultusminister Grant Hendrik Tonne mit Verfügung vom 30.10.2020 endlich erlassen hat. Bei Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 muss nunmehr eine Maske getragen werden. Das entspricht der Empfehlung des Robert Koch-Institutes (RKI), die schon länger vorliegt und der jetzt endlich gefolgt wird. „Die Entwicklung der letzten Tage hat nicht nur steigende Corona-Fallzahlen im ganzen Land gebracht, sondern auch zu bedenklich mehr Corona-Fälle an unseren Schulen geführt. Es ist naiv zu glauben, dass Corona vor Schulen einen Bogen machte. Deshalb muss wie im täglichen Leben die Anwendung der AHA-Regel sicher gestellt sein“, so Torsten Neumann, VNL/VDR-Landesvorsitzender.
Auch wenn für den VNL/VDR die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts sehr wichtig ist, müssen mit Blick auf das Infektionsgeschehen auch die weiteren Szenarien ins Auge gefasst und entsprechend geregelt werden. Für das Szenario B, der Schule im Wechselbetrieb, ist das mit der neuen Verordnung auch geschehen. Ab einem Inzidenzwert von 100 ist der Schulwechselbetrieb vorgeschrieben. Für Szenario C, der Schulschließung, fehlt jedoch eine solche eindeutige Regelung. „Wir fordern auch für diesen Fall eine eindeutige Regelung. Bereits ab einem Inzidenzwert von mehr als 150 ist ein kritischer Punkt erreicht, der das Aufrechthalten des Präsenzunterrichts nicht mehr rechtfertigt“, so Neumann.
Kritik wird auch weiterhin am Lüftungskonzept des Kultusministers geübt. Die vom Kultusminister geforderte 20-5-20-Regel beim Lüften der Schulräume ist gerade in den kälteren Monaten fern jeder Realität. Alle „Fachleute“, die dieses Modell oft gebetsmühlenhaft propagieren, haben vermutlich das viel gepriesene Stoßlüften alle 20 Minuten über einen Schulhalbtag hinweg noch nicht selbst am eigenen Leibe erlebt. Geht man von einem Schulhalbtag von 8 bis 13 Uhr aus, dann muss mehr als 10-mal der Raum durch 5-minütiges Stoßlüften von gefährlichen infektiösen Aerosolen befreit werden. Alle können sich die Auswirkungen bei niedrigen Temperaturen, womöglich unter dem Gefrierpunkt, selbst vorstellen. Und nicht in allen Schulgebäuden ist das Stoßlüften möglich. Mit dem Einsatz von CO2-Ampeln können die Luftwerte zuverlässig überprüft werden. „Der VNL/VDR fordert daher die zügige Anschaffung und den Einsatz sowohl von CO2-Ampeln als auch von Profi-Raumluftfilteranlagen. CO2-Ampeln gehören in jedes Klassenzimmer. Raumluftfilteranlagen sollten vorrangig zunächst an Schulen zum Einsatz kommen, an denen eine effektive Lüftung nicht oder nur schwer möglich ist“, so Neumann.
„Wir dürfen mit der Gesundheit unserer Schüler und Lehrkräfte nicht unverantwortlich umgehen. Unsere Schulen dürfen nicht zu Corona-Hotspots werden“, so Neumann abschließend.