VNL-Statement zu Abschlussprüfungen und Versetzungen
Zur Diskussion über die Abschlüsse an Gymnasien und den Sek-I-Abschlussklassen sowie über Versetzungen in diesem Schuljahr erklärt Torsten Neumann, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte VNL/VDR:
„Bevor Niedersachsen Entscheidungen zu den Abschlüssen an Gymnasien und den Abschlussklassen im Sekundar-I-Bereich trifft, sollten auf alle Fälle bundesweit gemeinsame Regelungen getroffen werden, damit die Schülerinnen und Schüler keine Nachteile erleiden müssen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass es sich bei den Abschlüssen in diesem Schuljahr um „Notabschlüsse“ handelt, die später nicht als gleichwertig zu den bisherigen Abschlüssen angesehen werden.
Jetzt muss zügig die Kultusministerkonferenz zusammentreten und einheitliche Lösungen erarbeiten und verbindlich vereinbaren. Diese müssen von allen Ländern anerkannt werden. Sollte die KMK wieder einmal dazu nicht in der Lage sein, muss ernsthaft über die Sinnhaftigkeit und Existenzberechtigung dieser Institution nachgedacht werden.
Die Abschlussarbeiten im Sekundar-I-Bereich sollten aus unserer Sicht dezentral durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind unterschiedlich stark von den Coronaeinschränkungen betroffen. Den Schulen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, passgenaue Überprüfungen aus einem vom Kultusministerium bereitgestellten Aufgabenpool zusammenstellen zu können. Die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht die Leidtragenden der getroffenen Coronaeinschränkungen werden.
Eine generelle Abschaffung des sogenannten „Sitzenbleibens“ lehnen wir weiterhin ab. Auch wenn dieses Schuljahr coronabedingt anders als die bisherigen Jahre ist, sollte es keinen bedingungslosen Coronabonus geben. Die Lehrkräfte vor Ort kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und werden verantwortungsvoll mit den Versetzungsentscheidungen umgehen.
Im Vordergrund müssen jedoch weiterhin der Schutz und die Gesundheit aller an Schule Beteiligten stehen. In der Schule müssen die gleichen Standards wie im Alltag gelten.“