Verlängerung der Regelungen zur Wegstreckenentschädigung
Der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion (NBB) als auch der VNL begrüßen ausdrücklich die Ankündigung des niedersächsischen Finanzministers, den Runderlass zur Reisekostenverordnung weiter zu verlängern und damit die im vergangenen Jahr angepasste Wegstreckenentschädigung für dienstlich veranlasste Fahrten mit dem privaten PKW weiterhin mit 0,38 € zu vergüten.
So hatte sich der 1. Landesvorsitzende des NBB, Alexander Zimbehl, an Finanzminister Gerald Heere vor dem Hintergrund gewandt, dass die im vergangenen Jahr vereinbarte Regelung lediglich bis zum 30. Juni 2023 befristet war und danach wieder die alten Regelungen des Reisekostenrechts gegolten hätten. Finanzminister Heere hat nunmehr in seinem Antwortschreiben mitgeteilt, dass eine grundsätzliche Überarbeitung des Reisekostenrechts geplant sei und er beabsichtige bis dahin den Erlass zur Wegstreckenentschädigung entsprechend zu verlängern.
Der NBB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten im Vorfelde der damaligen Anhebung bereits seit längerem in diversen politischen Inititativen genau diese Anhebung der Wegstreckenentschädigung angemahnt und unter anderem im Rahmen einer Aktion vor dem Niedersächsischen Landtag die eigenen Forderungen nachhaltig untermauert.
Anlass der Forderungen des NBB waren die deutlich zunehmenden finanziellen Belastungen der betroffenen Beschäftigten, die zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben verpflichtet sind auf ihren privaten PKW zurück zu greifen.
Nunmehr begrüßt der NBB ausdrücklich, dass das Finanzministerium hier nun weiterhin zu einer unbürokratische Lösung im Interesse der Beschäftigten gekommen ist.
So hatte sich der 1. Landesvorsitzende des NBB, Alexander Zimbehl, an Finanzminister Gerald Heere vor dem Hintergrund gewandt, dass die im vergangenen Jahr vereinbarte Regelung lediglich bis zum 30. Juni 2023 befristet war und danach wieder die alten Regelungen des Reisekostenrechts gegolten hätten. Finanzminister Heere hat nunmehr in seinem Antwortschreiben mitgeteilt, dass eine grundsätzliche Überarbeitung des Reisekostenrechts geplant sei und er beabsichtige bis dahin den Erlass zur Wegstreckenentschädigung entsprechend zu verlängern.
Der NBB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten im Vorfelde der damaligen Anhebung bereits seit längerem in diversen politischen Inititativen genau diese Anhebung der Wegstreckenentschädigung angemahnt und unter anderem im Rahmen einer Aktion vor dem Niedersächsischen Landtag die eigenen Forderungen nachhaltig untermauert.
Anlass der Forderungen des NBB waren die deutlich zunehmenden finanziellen Belastungen der betroffenen Beschäftigten, die zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben verpflichtet sind auf ihren privaten PKW zurück zu greifen.
Nunmehr begrüßt der NBB ausdrücklich, dass das Finanzministerium hier nun weiterhin zu einer unbürokratische Lösung im Interesse der Beschäftigten gekommen ist.