Sorge um Gesundheit wegen steigender Coronafallzahlen
- Sorge um Gesundheit an Schulen wegen steigender Coronafallzahlen
- Konsequentes, zielführendes und nachhaltiges Handeln gefordert
Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL/VDR sorgt sich angesichts der ständig wachsenden Coronafallzahlen in Niedersachsen um die Gesundheit und Sicherheit sowohl der Lehrkräfte als auch der Schülerinnen und Schüler. „Die Infektionszahlen steigen exponentiell an, unsere Schulen sind keine Oasen der Sicherheit, auch wenn unser Kultusminister versucht, diesen Eindruck zu erwecken. Das zeigen die täglichen Meldungen über Coronafälle aus den Schulen“, so Torsten Neumann, VNL/VDR-Landesvorsitzender in einer Stellungnahme zur aktuellen Schulsituation.
Der VNL/VDR warnt vor einer möglichen Aufweichung der Quarantäneregelung. Wenn in einer Klasse ein Coronafall aufgetreten ist, so müssen mindestens die gesamte Klasse sowie die dort unterrichtenden Lehrkräfte in Quarantäne geschickt werden und nicht nur unmittelbare Sitznachbarn. Das konsequente Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss auch nach derzeitigem Stand in allen Klassen erfolgen, sowohl im eingeschränkten Regelbetrieb als auch im Wechselbetrieb, dem Szenario B.
Die Kritik am Lüftungskonzept des Kultusministers bleibt bestehen. Die vom Kultusminister geforderte 20-5-20-Regel beim Lüften der Schulräume ist gerade in den kälteren Monaten fern jeder Realität. Der Einsatz von Profi-Lüftungsanlagen, ergänzt durch den Einsatz von CO2-Ampeln, insbesondere an den Schulen, an denen eine effektive Lüftung nicht oder nur schwer möglich ist, dient dem Schutz aller. Die Anschaffung muss endlich in Angriff genommen werden.
„Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten, fordern wir ein konsequentes, zielführendes und nachhaltiges Handeln aller Verantwortlichen. Dazu gehört ein schnelles Umsetzen der Quarantäneregelung ohne Einschränkungen. Der Wechsel von Szenario A in Szenario B und zurück darf nicht nur von kurzer Dauer sein. Die Bereitstellung von effektiven FFP2-Masken für Lehrkräfte durch den Dienstherrn muss im Rahmen der Fürsorgepflicht sofort erfolgen. Vorsorge ist besser als Nachsorge“, so Neumann abschließend.