Kritik des Landesrechnungshofes am vorzeitigen Ruhestand mit 60
Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seinem Jahresbericht 2019 kritisiert, dass mehr als die Hälfte der in den Jahren 2015 – 2017 in den Ruhestand getretenen Beamtinnen und Beamte dies vorzeitig auf eigenen Antrag vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze getan haben. Besonders negativ wurde angemerkt, dass ein Drittel davon dies bereits zwischen der Vollendung des 60. und 63. Lebensjahres getan habe. Niedersachsen sei das einzige Bundesland, in dem sich Beamte bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzen lassen können. Dies führe u. a. dazu, dass das Land viel früher als eigentlich geplant, Versorgungsleistungen zahlen und neue Beamtinnen und Beamte einstellen muss. Der LRH empfahl, dies schnellmöglich – spätestens im Jahr 2022 - zu evaluieren, die Ministerien hingegen bewerten eine Evaluation erst am dem Jahr 2031 als zweckmäßig.
Dazu äußerte sich der Landesvorsitzende des NBB Martin Kalt: „Dies ist der einzige Vorteil, den die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern und dem Bund haben, daher sollte diese Altersgrenze auch nicht geändert werden. Bedenken sollte man auch, dass die Kolleginnen und Kollegen, die frühzeitig auf eigenen Antrag in den Ruhestand gehen, teilweise hohe Abschläge bei der Pension und dies lebenslang, in Kauf nehmen. Außerdem muss man auch einmal einen Blick darauf werfen, welche Bereiche besonders betroffen sind. Es sind dies vor allem Lehrkräfte und dann, mit weitem Abstand folgend, die Beschäftigten der Finanzverwaltung. Beides sind Bereiche, in denen die Beschäftigten einem enormen Druck im täglichen Arbeitsleben ausgesetzt sind. Nicht außer Acht lassen darf man zudem, dass die Anzahl der Versetzungen in den Ruhestannd aufgrund von Dienstunfähigkeit gleichzeitig signifikant zurückgegangen sei, da sich die Beamtinnen und Beamten dem aufwendigen Dienstunfähigkeitsverfahren scheinbar nicht stellen wollen und stattdessen die deutlich höheren lebenslangen Versorgungsabschläge in Kauf nehmen.“