Kindergeldbearbeitung künftig durch die Familienkassen der Agentur für Arbeit
Das NLBV informiert:
Abgabe der Kindergeldbearbeitung an die Familienkassen der Agentur für Arbeit/ Datenabgleich
Die Kindergeldbearbeitung und -zahlung erfolgt nur noch bis einschließlich November 2020 durch die Landesfamilienkasse beim NLBV. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit (BA) wird die Kindergeldzahlung ab dem Monat Dezember 2020 aufnehmen, sofern ein Anspruch auf Kindergeld über den 1. Dezember 2020 hinaus festgesetzt worden ist.
Die beim NLBV vorhandenen Daten einschließlich etwaiger offener Verfahren, die die Familienkasse der BA benötigt, um die Kindergeldzahlung fortzuführen bzw. zu prüfen, werden der Familienkasse der BA durch das NLBV übergeben. Damit eine nahtlose Anschlusszahlung durch die BA erfolgen kann, ist es wichtig, dass Ihre im NLBV vorhandenen Daten auch dem aktuellen Stand entsprechen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Daten korrekt sind, und teilen Sie Änderungen nur über das Formular Datenabgleich (hier klicken) umgehend mit. Die Zugangsdaten zu diesem Formular wurden Ihnen/ werden Ihnen ab der 28. KW per Brief an Ihre Dienst- oder die letzte bekannte Privatadresse mitgeteilt.
Leider hat sich in der Praxis herausgestellt, dass bestimmte Browser-Einstellungen die Nutzung des Formulars „Datenabgleich“ verhindern. Wenn die mitgeteilten Daten korrekt sind, brauchen Sie daher weiter nichts zu veranlassen. Eine Rückmeldung ist dann, entgegen der Aufforderung im Anschreiben, nicht mehr erforderlich.
Sollte beim Aufruf oder der Nutzung des Formulars „Datenabgleich“ Probleme auftreten, können Sie auch das Formular Datenabgleich_einfach (hier klicken) nutzen. Dieses müssen Sie dann ausgefüllt an die im Formular angegebene Adresse senden.Der schriftliche Kontakt der Familienkasse der BA mit Ihnen erfolgt ausschließlich über Ihre Privatadresse. Nach Abgabe der Fälle werden Sie von dort im Dezember 2020 per Anschreiben über Ihre neue Kindergeldnummer, den neuen monatlichen Zahlungstermin sowie über weitere Einzelheiten informiert.
Sollte das Schreiben der BA wegen fehlerhafter Adresse nicht zugestellt werden können, müssen Sie damit rechnen, dass die Kindergeldzahlung unterbrochen bzw. eingestellt wird.
Dies hätte dann auch Auswirkungen auf ggf. zu zahlende kinderbezogene Leistungen. Auch die hierfür erforderlichen Kinderdaten werden zukünftig mit der BA ausgetauscht. Deshalb werden auch Personen, die kein Kindergeld, aber kinderbezogene Leistungen erhalten, angeschrieben.
Es ist somit in ihrem eigenen Interesse, dass die zu übermittelnden Daten auf dem aktuellen Stand sind.