Jörg Oesterreich informiert

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Pensionäre und Rentner dürfen dazu verdienen

Wer ohne Arbeit nicht kann, oder Wünsche mit einem Zusatzgeld realisieren will, darf das, er muss dabei jedoch einige Punkte beachten.

Pensionäre ab 65 Jahre (plus x Monate je nach Geburtsjahrgang) dürfen außerhalb des öffentlichen Dienstes ohne Kürzung der Pension dazuverdienen.

Einkünfte aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ziehen eine Kürzung nach sich, wenn diese die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe (100 %-Grenze) übersteigen. Pension und Zuverdienst dürfen zum Beispiel bei einem Realschullehrer nicht höher sein als das Realschullehrergehalt A 13 mit der höchsten Dienstleistungsstufe, sonst gibt es eine Kürzung der Pension.

Rentner, die das reguläre Rentenalter, also ohne vorgezogene Altersrente, erreicht haben, dürfen beliebig dazu verdienen; die Rente wird nicht gekürzt. Trifft das nicht zu, beträgt die Hinzuverdienstgrenze 6300 € im Jahr, darüber hinaus ergeben sich Abschläge.

Rentner, die zusätzlich arbeiten, haben ein höheres zu versteuerndes Einkommen, sie sollten also rechnen, ob sich die Mehrarbeit lohnt.

Ab der Regelaltersgrenze sind Rentner selbst versicherungsfrei, nur der Arbeitgeber muss weiter in die Rentenkasse einzahlen. Gehen Frührentner einer Beschäftigung nach, müssen sie seit dem 1. Jan. 2017 Rentenversicherungsbeiträge abführen; dadurch erhöht sich die Rente. Grundsätzlich empfehlen wir vor Aufnahme einer Beschäftigung mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Es lohnt sich, Mitglied im VNL/VDR zu sein!

Für Rückfragen steht Jörg Oesterreich gerne zur Verfügung.

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