Jörg Oesterreich informiert:
Steuererklärung für Pensionäre und Rentner
Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2024 für Pensionäre und Rentner ohne Steuerberater ist der 31.Juli 2025.
Die Verbraucherzentrale NRW hat hierfür einen verständlichen Leitfaden mit allen Reglungen und Neuerungen, sowie Änderungen für 2024 veröffentlicht. Mit praktischen Ausfüllhilfen und Beispielen zeigt er, wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird und welche Möglichkeiten zur legalen Steuerreduzierung bestehen. Themen wie Entlastungsbeiträge, steuerfreie Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Aufwendungen energetische Maßnahmen werden ausführlich behandelt. Auch Fragen zur Eintragung von Nebeneinkünften und erforderlichen Belegen für das Finanzamt werden beantwortet.
Der Ratgeber hat 208 Seiten u. kostet 16 €, als E-Book12,99 €. Bestellung im Onlineshop : www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder per Telefon 0211-91380-1555.
Mit diesem Ratgeber ist es für Pensionäre und Rentner ein Leichtes, die Steuererklärung selbst zu meistern.
Elektronische Patientenakte für Privatversicherte
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Dokumente mit Gesundheitsdaten sicher gespeichert werden. Die wichtigsten Entscheidungen dabei treffen die Versicherten. Die ePA ermöglicht den Versicherten einen Überblick in Patientenunterlagen und erleichtert das Teilen der medizinischen Dokumente. Sie unterstützt mit dem Einverständnis der Versicherten, dass gespeicherte Daten von Arztpraxen, Krankenhäusern und zukünftig auch von weiteren medizinischen Einrichtungen gelesen werden dürfen. Damit eine ePA eingerichtet werden kann, müssen private Krankenversicherungen vorher eine App mit ePA –Funktion anbieten. Darüber geben PKVs Auskunft. Die vorgenannten Institutionen haben nicht automatisch Zugriff auf elektronische Patientendaten. Privatversicherte müssen über die ePA-App die Berechtigung erteilen. Das ist keine pauschale Berechtigung. Durch die Berechtigung wird festgelegt, welche Praxis den Zugriff erhält, auf welche Dokumente zugegriffen werden können und was die jeweilige Arztpraxis machen darf: z.B. neue Dokumente einstellen, bestehende lesen und/oder löschen. Der Zeitraum der Berechtigung wird in diesem Zuge ebenfalls festgelegt. Sensible Dokumente können ausgeklammert werden, wenn nur gewünschte Einrichtungen darauf Zugriff haben sollen.
Quellen: www.privat-patienten.de >Elektronische Patientenakte für Privatversicherte, www.aerzteblatt.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Jörg Oesterreich.