Infos zur Vorsorgevollmacht
Der Sinn einer Vorsorgevollmacht
Soll jemand stellvertretend für eine Person handeln, genügt eine schriftliche Vorsorgevollmacht.
Wenn es sich dabei um den Verkauf einer Immobilie handelt, muss ein Notar eingeschaltet werden. Die Befugnis für einen solchen Verkauf muss ausdrücklich in dem Dokument verankert und notariell beglaubigt sein, sonst wird ein Grundbucheintrag verwehrt.
Weiter empfiehlt es sich, diese Vollmacht schon dann zu unterzeichnen, wenn sich noch keine Handlungsunfähigkeit abzeichnet, auch auf die Gefahr hin, dass der Bevollmächtigte gegen den Willen des noch vollkommen geschäftsfähigen Betroffenen handelt und das Haus verkauft. Der Betroffene kann jedoch im Vorwege verfügen, dass die Schriftstücke zuerst an ihn übersandt werden, um dann zu entscheiden, wann die Vollmacht an den Bevollmächtigten ausgehändigt wird.
Liegen keine unbeschränkten Vollmachten vor, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer den Kauf abwickeln, was allerdings dauern kann.
Im Internet gibt es zahlreiche weitere Infromationen zu diesme Thema, so zum Beispiel auf
http://www.senioren-in-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=7E5FAE7EC2975CC8A795652965FB3A5A.