Hinzuverdienst beim Bezug von Witwen- bzw. Witwerrente

Hinzuverdienst beim Bezug von Witwen- bzw. Witwerrente

Hinzuverdienst beim Bezug von Witwen- bzw. Witwerrente

Seit 1. Juli 2024 können Witwen und Witwer neben der Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen. Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie ein Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet. Bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es nicht zu einer Rentenminderung. Dieser Freibetrag ist zum 1. Juli im Rahmen der Rentenerhöhung auf 1.038,05 Euro (bisher 992,64 Euro) gestiegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Berechtigten gilt jetzt ein Erhöhungsbetrag von 220,19 Euro (bisher 210,56 Euro). Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigen die errechneten Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)

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