Hinweise zu Ihrem VNL-Versicherungsschutz

Hinweise zu Ihrem VNL-Versicherungsschutz

VNL-Rechtsschutz:

Sie erhalten als Mitglied auf Antrag Rechtsberatung und Rechtsschutz in dienstlichen, sozialen, beihilfe- und versorgungsbezogenen Angelegenheiten. Dieser Anspruch richtet sich für alle Mitglieder nach der Rechtsschutzordnung des dbb beamtenbund und tarifunion. Rechtsschutzanträge sind unverzüglich ausschließlich an den Rechtsschutzbeauftragten des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL zu stellen:

Klaus-Jürgen Maurer

Tel. Geschäftsstelle: 0511 320839 – Fax: 0511 327759
Tel. privat: 0172 5134516 – Fax: 05031 913435
E-Mail: rechtsschutz@vnl-vdr.de
Sie erhalten umgehend weitere Informationen. 

 

VNL-Diensthaftplichtversicherung:

Näheres zur erweiterten VNL-Diensthaftpflicht erfahren Sie hier.
Versicherungsfälle sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. Sie erhalten von dort umgehend Mitteilung über den weiteren Ablauf des Verfahrens.

VNL - Geschäftsstelle

Raffaelstraße 4
30177 Hannover
Tel. 0511 320839 - Fax: 0511 327759
E-Mail: geschaeftsstelle@vnl-vdr.de

Verlust des Dienstschlüssels - Verwaltungsgericht Trier stärkt Rechtsmeinung des VNL zur Haftung von Lehrkräften Am 11. Oktober 2011 hat das Verwaltungsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 1 K 842/11 entschieden, dass eine beamtete Lehrerin, welche den Schulschlüssel zwar nicht völlig vor dem Zugriff Dritter geschützt hatte (Aufbewahrung im Rucksack im abgestellten Auto), nicht für den Schaden in Höhe von 15000 Euro aufkommen muss. Dies käme nur beim Nachweis von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Frage. Der VNL-Versicherungsschutz gilt nur für unsere Mitglieder.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden.

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