Für verbeamtete Lehrkräfte muss ein Streikverbot gelten
Bildungsauftrag des Staates muss verlässlich umgesetzt werden
Karlsruhe. „Beamte müssen ihre Aufgabe dem Staat gegenüber zuverlässig wahrnehmen und der Beamtenstatus erfordert eine besondere Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber. Der Staat muss sich auf die Unterstützung der Beamten jederzeit verlassen können. Außerdem müssen Schüler und Eltern darauf vertrauen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen immer zuverlässig stattfindet. Hierzu gehört, dass Lehrkräfte jederzeit eingesetzt werden können“, äußert sich Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR), am Rande der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der VDR-Vorsitzende mahnte auch, dass in der öffentlichen Debatte Lehrkräfte im Beamtenverhältnis und Angestelltenverhältnis nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. „Wir brauchen beide Gruppen und das heute hier verhandelte Thema ist zu ernst, um hierbei nur auf bestimmte vermeintliche Privilegien der Beamten zu schauen, aber auf der anderen Seite zu unterschlagen, dass das Berufsbeamtentum die Leistungsfähigkeit unseres Staates sichert“, so Böhm.
Gerade die Schule sei hier ein besonders sensibler Bereich. Wer die Erfüllung der Zukunfts- und Verfassungsaufgabe Bildung gefährde, der spiele mit den Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder und unseres Gemeinwesens, so Böhm.
„Streikrecht ist natürlich ein wichtiges Recht in Deutschland, auch als Indikator dafür, wenn Entwicklungen im Angestelltenverhältnis nicht gut laufen. Allerdings darf das Streikrecht nicht dazu führen, dass Unterricht für die Kinder und Jugendlichen ausfällt und sie ihr grundgesetzliches Recht auf Bildung nicht wahrnehmen können. Dies wäre die zu erwartende Folge, wenn auch verbeamtete Lehrer streiken dürften und ihre Dienstpflicht gegenüber dem Staat nicht wahrnehmen würden. Verlässlichkeit ist deshalb sowohl für die Schüler wichtig, aber auch für die Eltern. Als Bürger des Landes müssen sie davon ausgehen, dass der Staat seine Aufgaben zuverlässig wahrnimmt“, betont Böhm zum wiederholten Male.
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