Mit Wirkung vom 01.03.2020 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 3,2 % erhöht. Mit Wirkung vom 01.03.2021 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,4 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2020 und ab 01.03.2021 können Sie hier einsehen.
Die Broschüre über die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) steht im Mitgliederbereich zum Download bereit.
Hinweise zu den Beihilfevorschriften: Dauerbrenner Kostenfalle Krankenhaus. In den vergangenen Jahren erhielt die Geschäftsstelle mehrfach Nachfragen zur Beihilfe nach stationären Behandlungen.