Mit Beginn des Ruhestandes sind bisher beruflich genutzte Gegenstände - also Arbeitsmittel - oftmals noch nicht steuerlich vollständig als Werbungskosten abgeschrieben. Was dann?
Auf dem Landesvertretertag 2017 in Melle wurde Kollege Jörg Oesterreich zum Leiter des Landesausschuss 'Pensionäre' gewählt. Er hat damit die Nachfolge von Hans-Otto Garbers übernommen.
Ich erhalte in meiner Eigenschaft als Ansprechnpartner für (angehende) Pensionärinnen und Pensionäre öfters Anfragen von Kolleginnen und Kollegen über die Höhe der Versorgung, die bei einer Versetzung in den Ruhestand zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden kann. Ich bitte um Verständnis, dass ich hierzu keine konkreten Aussagen machen kann.
Die Krankenhäuser rechnen in der Regel nach der Bundespflegesatzverordnung ab. Diese unterscheidet zwischen Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz, Sonderentgelten und Fallpauschalen. Letztere setzen sich immer mehr durch.