Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen
Ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 13 für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen ist bereits in der Niedersächsischen Besoldungsordnung vorgesehen. Die Herausgabe eines Erlasses, in dem u.a. die erforderlichen herausgehobenen Tätigkeiten beschrieben werden, ist mittlerweile erfolgt. Hier der Erlass:
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer an Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen
RdErl. d. MK v. 5.5.2017 -32- 84 000 E/11 (SVBl. 6/2017 S. 304) - VORIS 20411 - Bezug: RdErl. d. MK v. 28.8.2012 - (SVBl. S. 509) - VORIS 20411 -
Die Dienstposten von Lehrkräften mit dem Lehramt an Realschulen oder mit der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Realschulen gemäß Bezugserlass nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO zeichnen sich dadurch aus, dass neben den im Eingangsamt wahrzunehmenden Tätigkeiten zusätzliche, höherwertige schulfachliche und organisatorische Aufgaben zu erfüllen sind, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung her amtsprägenden Charakter haben.
Als solche Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
- Fachleitung an Realschulen und Realschulzweigen mit Ausnahme an Oberschulen für die Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik sowie für weitere Fächer / Fachbereiche / Profile nach Entscheidung der Schule, u. a. zur Koordinierung der schuleigenen Arbeitspläne auf der Grundlage der Kerncurricula, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der Bewertungsmaßstäbe
- Koordinierende Aufgaben bei der Abstimmung der fächerübergreifenden und ggf. der schulzweigübergreifenden Unterrichtsarbeit
- Koordinierende Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahrgang 10
- Koordinierung der berufs- und studienorientierenden Maßnahmen, Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern und Institutionen
- Kontinuierliche Weiterentwicklung des schulischen Förderkonzepts
- Kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen Ganztagskonzepts
- Steuerung und Begleitung der Zusammenarbeit mit anderen allgemein bildenden Schulen
- Koordinierung und Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Planung und Leitung von klassen- bzw. lerngruppenübergreifenden schulischen Veranstaltungen (z. B. Schulprojekte, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche)
- Einrichtung, Betreuung und Leitung einer Lehrmittel- und Mediensammlung / Schulbibliothek
2. Die Entscheidung darüber, welche der genannten Aufgaben von der Beamtin oder dem Beamten wahrzunehmen ist, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes der Schule. Der Geschäftsverteilungsplan kann bei Bedarf aufgrund sich ändernder Erfordernisse modifiziert werden. Von der Entscheidung sind der Schulvorstand sowie die Gesamtkonferenz zu unterrichten.
3. Bei der gemäß § 9 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und § 11 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes vorzunehmenden Ausschreibung der A 13 - Stellen sind die von der Schule gewünschten Aufgaben anzugeben; in begründeten Fällen kann die Schulbehörde nach Rücksprache mit der Schule Änderungen bei der Stellenausschreibung vornehmen.
4. Stellen werden entsprechend dem Haushalt zur Verfügung gestellt.
5. Dieser RdErl. tritt am 1.6.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.