Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2020 und 2021
Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2020/2021
Ab 01.03.2021
Mit Wirkung vom 01.03.2021 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 1,4 % erhöht. Die Besoldungstabellen ab 01.03.2021 können Sie hier einsehen.
Im Jahr 2019 sind die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen rückwirkend zum 01. März 2019 angehoben worden.
Die Besoldungstabellen ab 01.06.2018 können Sie hier im Download-Bereich einsehen und herunterladen.